Die Bibliothek ist bereits zwei Monate nach der Eröffnung allseits bekannt und bekommt Post. Wir freuen uns zwar mehr über Zuschriften von Menschen, die uns unterstützen wollen, aber lachen konnten wir über diese Zuschrift (Name geschwärzt) auch:
Betreff: Beschädigung öffentlichen Eigentums
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe bemerkt, dass sie Straßenschilder, Mülleimer etc mit ihren
Aufklebern bekleben.
Ich fordere sie hiermit auf, es unverzüglich zu unterlassen öffentliche
Einrichtungen zu beschädigen.
Weiters fordere ich sie auf, es zu unterlassen an ihre Mitglieder
Aufkleber in größeren Mengen zu verteilen, da diese im großem Stil für
diese Zwecke missbraucht werden.
Aufgrund der Menge der Aufkleber ist die Annahme berechtigt, dass es
Absicht war, die öffentlichen Einrichtungen zu verkleben.
Sollte ich jemanden erwischen, der einen Aufkleber anbringt, werde ich ihn
mit dem Handy fotografieren, die Polizei verständigen und Anzeige
erstatten.
Es wird dabei keinerlei Ausnahme und Entschuldigung geben.Sollte sich herausstellen, dass sie die Person dazu angehalten haben im
öffentlichen Raum Sachbeschädigungen durchzuführen, werde ich sie dafür
haftbar machen.Ich ersuche sie die Personen, denen Sie die Aufkleber geben darüber
aufzuklären.Die derzeit bereits angebrachten Aufkleber ersuche ich sie innerhalb der
nächsten Wochen entfernen zu lassen.Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXX
Wenn wir dem Herrn nicht Unannehmlichkeiten bereiten würden, wenn wir ihm auf seine dienstliche email-Adresse antworten würden, hätten wir ihm vielleicht das geantwortet:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre genauen Beobachtungen von Beklebungen. Leider finden diese in der Regel zu wenig Beachtung. Umso mehr freut es uns, dass gerade Sie daran besonders interessiert sind, wenn Sie auch den Anblick unter derart rechtswidrigen Umständen zu geniessen gezwungen sind. Solcherlei gegen die Rechte gerichteten Beklebungen können unseres Erachtens nur von staatsfeindlichen Elementen verübt worden sein. Wir sehen in der Tatsache, dass Mülleimer und Strassenschilder beklebt wurden, und nicht etwa Fahrzeuge, die Absicht einer ortsfesten Anbringung, die aufgrund der räumlichen Nähe zum beworbenen Gegenstand auf eine Sympathiebekundung für Anarchie hindeuten könnte; jedoch ist auch manische Bibliophilie als Motiv für die Verbrechen nicht auszuschliessen.
Leider ist es uns nicht möglich, den Missbrauch der Aufkleber oder auch deren Nachdruck in grösserer Anzahl zu verhindern. – AnarchistInnen sind bekannt für ihr eigenständiges Denken und Handeln. Reglementierungsversuche würden unseres Erachtens hier nur zu weiterer Eskalation führen.
Desweiteren vermuten wir, dass es sich bei den TäterInnen um ausländische Kriminelle handelt, die ihre Untaten im Schutze der Dunkelheit verüben.
Wir empfehlen Ihnen daher, besonders in den Nachtstunden wachsam zu sein und die öffentlichen Einrichtungen vor Verunreingung zu schützen. Zur Beleuchtung des Tathergangs vergessen Sie bitte nicht den Blitz. Um den Tathergang bezeugen zu können, notieren Sie sich bitte die Nummer der öffentlichen Einrichtung und stellen Sie ggfs. deren Inhalt als Indizien sicher.
Auch auf die Gefahr hin, Sie enttäuschen zu müssen: Haftbar werden Sie uns nicht machen können, das kann allenfalls der Staat, da es sich bei den beklebten Einrichtungen um staatliche Einrichtungen handelt.
Wir danken für Ihre Bemühungen beim Herstellen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – viel zu viele Menschen verschliessen heute die Augen vor den wirklichen Bedrohungen.
Mit haftenden Grüssen,
A. Kleber