Die Ausweisung von Anarchisten aus der Schweiz Ende des 19. Jahrhunderts

Freitag 21. Juni 2013 20:00 Uhr

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Als „Fremde Elemente“ bezeichnet, wurden in der Schweiz lebende Anarchisten im Lauf der 1880er Jahre immer häufiger Ziel staatlicher Repression. Nicht aus der Schweiz stammende Anarchisten wurden von der Schweizer Regierung immer häufiger ausgewiesen. Nach fingierten Drohbriefen zur Sprengung des Bundeshauses in Bern, beschloss der Bundesrat 1885 erstmals eine groß angelegte Untersuchung der anarchistischen Bewegung in der Schweiz. Die Schaffung der Bundesanwaltschaft 1889 und damit der Etablierung einer eidgenössischen politischen Polizei, markierte einen Wendepunkt hin zu verstärkter Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit benachbarten Staaten bei der Jagd auf Anarchisten. Im betrachteten Zeitraum zwischen 1878 und 1900 wurden total 240 Personen als Anarchisten aus der Schweiz ausgewiesen erklärt. Davon wurden alleine 88 Ausweisungen im Jahre 1898 ausgesprochen, nach dem Attentat auf Kaiserin Elisabeth von Österreich-Ungarn in Genf. Im Zentrum des Vortrages stehen neben der staatlichen Repression, die Folgen der Ausweisung für die davon betroffenen Anarchisten sowie deren soziales Umfeld und ihre Familien.


											
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